Die Regalprüfung umfasst:
Die Inspektion erfolgt bei laufendem Betrieb.
– Optische Inspektion Ihrer Lagereinrichtung durch Handwerksmeister.
– Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 108-007 und BGR 234
– Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigungen gemäß DIN EN 15635
– Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden in Gefahrenstufen
– Markierung am Ständer in Augenhöhe mit Positionsnummer und Beschreibung des Schadens
– Erstellung eines tabellarischen Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden, Art und Menge der beschädigten Teile, sowie ein kurzer Reparaturvorschlag
– Einzeichnen der Beschädigungsstandorte in einen Regalierungsplan
– Abgleich der Belastungsschilder mit dem Regalsystem und dem Aufbau
– Schadenanalyse und Einschätzung der Nutzungssicherheit
– Hinweise zur Vorbeugung von Regalbeschädigungen
– Empfehlung zur Reparatur der Schäden und auf Wunsch Kontaktherstellung zu darauf spezialisierten Unternehmen