Prüfung von Anschlagmitteln
Für alle Anschlagmittel gilt, dass sie nach den gültigen Normen regelmäßig überprüft und diese Prüfung dokumentiert werden muss.
Dazu ein Blick in die DGUV Regel 100-500 (früher BGR 500)
„§ 10 Prüfung der Arbeitsmittel: …
Unterliegen Arbeitsmittel Schädenverursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach § 3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen.