Steigleiterprüfung

Steigleiternprüfung

– Optische Inspektion Ihrer Steigleitern mit Steigschutz

– Kontrolle der Vorschriften gemäß BetrSichV §3 (3)

–  Prüfung nach DIN 14122-4 und DGUV 208-032  Ortsfeste Steigleitern

– Prüfung nach DIN EN 18799-2 Steigleitern mit Mittelholm

Expertenprüfung durch Handwerksmeister geführtes Unternehmen

– Digitale Dokumentation per Steigleiternprüfer-App mit integrierten Fotos

– Nummerierung und Anbringen der nötigen Hinweisschilder

– Anbringen einer Prüfplakette mit „Erfolgter“ und „Nächster Prüftermin“

-Terminkontrolle / Erinnerung an die fällige Prüfung

Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Dabei sind aktuelle Vorschriften zu beachten. Dazu zählen unter anderem die ASR A1.8 sowie die DGUV-Information 208-032. Empfohlen wird eine jährliche Überprüfung.

Die Prüfung von Steigleitern und Dachaufstiegsleitern  durch ma-control erfüllen die in der BetrSichV genannten Anforderungen an befähigte Personen und unterziehen als Sachkundige für Steigleitern und Dachaufstiegsleitern die erforderliche sicherheitstechnische UVV-Prüfung.

– Auditsichere Dokumentation aller Arbeitsmittelprüfungen

– Übersichtlich mit eingefügten Fotos je Position

– Liste aller geprüften Steigleitern und Dachaufstiege

– Übersicht der Beschädigungen

– Standardisierung von Prüfprozessen und Dokumentation

– Verbesserung von Transparenz und Regelkonformität

– Nachhaltiges Prüfverfahren

optische Inspektion Ihrer Steigleitern mit Steigschutz. – Kontrolle der Vorschriften gemäß BetrSichV §3 (3). – Prüfung nach DIN 14122-4 und DGUV 208-032, DGUV Information 208-032 – Überlassen Sie Inspektionen nicht dem Zufall, sondern dem Experten. Prüfung von ortsfesten Steigleitern gemäß DGUV I 208-032, TRBS 2121 und ASR 1.8 , BGI/GUV-I 5189 , EN 14122-2 , DIN EN 14396 , DIN 14094-1, wiederkehrende Prüfungen von ortsfesten Steigleitern & Steigeisengänge;