PSAgA-Prüfung

PSAgA-Prüfung

– PSAgA-Prüfung nach DGUV Regel 112-198 / DGUV Regel 112-199

– Herstellerunabhängig alle Produkte

– Unbefangen neutrale befähigte Personen

– Handwerksmeister geführtes Unternehmen

– Digitale Dokumentation per PSAgAprüfer-App mit integrierten Fotos

– Nummerierung und Anbringen der nötigen Hinweisschilder

– Anbringen einer Prüfplakette mit „Erfolgter Prüfung durch“

-Terminkontrolle / Erinnerung an die fällige Prüfung

PSAgA-Prüfung


Prüfung der „Persönlichen-Schutz-Ausrüstung-gegen-Absturz“  

 

Für alle PSAgA (Personenschutzausrüstung gegen Absturz) gilt, dass sie nach den gültigen Normen regelmäßig und nach einem Sturz überprüft werden. Diese Prüfung muss dokumentiert werden.

 

Ausgebildet vom Vertikal-Labor Münster führen wir als sachkundige und befähigte Person nach den Anforderungen der DGUV, TRBS und BetrSichV die wiederkehrende Prüfung von allen PSAgA durch.

 

Wir prüfen folgende PSAgA-Gerätegruppen

– Gurte (Auffanggurte, Haltegurte, Sitzgurte,   Rettungsgurte, Steigschutzgurte)

– Verbindungsmittel

– Falldämpfer

– Temporäre Anschlageinrichtungen

– Secutanten

– Verbindungselemente

– Seilrollen

– Steigschutzläufer

Wir prüfen folgende PSAgA-Gerätegruppen

– Mitlaufende Auffanggeräte an beweglichen Führungen

– Mitlaufende Auffanggeräte an starren Führungen

– Seile

– Dreibeine

– Seilwinden

– Rettungsgeräte

– Steighilfen

– Karabiner

Normen

DIN EN 353 Teil 2 Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung

DIN EN 354 Verbindungsmittel

DIN EN 355 Falldämpfer

DIN EN 358 Haltesysteme

DIN EN 360 Höhensicherungsgeräte

DIN EN 361 Auffanggurte

DIN EN 362 Verbindungselemente

DIN EN 363 Auffangsysteme

DIN EN 364 Prüfverfahren

DIN EN 365 Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitung.

Die Benutzer haben ihre „PSAgA“ persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreies Funktionieren zu prüfen. Eine beispielhafte Auflistung von typischen Mängeln an persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz ist unter „www.dguv.de“ im Themenfeld: PSA gegen Absturz/Rettungsausrüstungen einsehbar.

Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Es wird empfohlen, dass der Sachkundige die Überprüfung entsprechend dokumentiert und die jeweils letzte Sachkundigen-Prüfung auf/an der Schutzausrüstung kenntlich macht ( z. B. Angabe des letzten Prüfdatums oder die Angabe des nächsten Prüfdatums ).

Hat der Unternehmer für die Benutzung von Steigschutzeinrichtungen und Anschlageinrichtungen, die an einer baulichen Anlage fest montiert sind, zu überprüfen, dass die letzte Sachkundigenprüfung nicht länger als 12 Monate zurückliegt, wenn nicht kürzere Fristen festgelegt sind.

– Auditsichere Dokumentation aller Arbeitsmittelprüfungen

– Übersichtlich mit eingefügten Fotos je Position

– Liste aller geprüften PSAgA

– Übersicht der Beanstandungen

– Standardisierung von Prüfprozessen und Dokumentation

– Verbesserung von Transparenz und Regelkonformität

– Nachhaltiges Prüfverfahren

PSAgA-Prüfung nach DGUV Regel 112-198 / DGUV Regel 112-199 für Hamburg, PSAgA-Prüfung nach DGUV Regel 112-198 / DGUV Regel 112-199 für Bremen, befähigte Person PSAgA-Prüfung,PSAgA-Prüfung nach DGUV 112/199 . Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist Ihre Lebensversicherung,PRÜFUNG PSAgA. Eine jährliche Prüfung Ihrer PSAgA wird von den Berufsgenossenschaften nach DGUV 312-906/112-198 gefordert. Wir Prüfen Ihr Material mit langjähriger Erfahrung und Fachwissen